Fachkraft einstellen​

Sie haben den passenden Experten entdeckt? Glückwunsch! Erfahren Sie hier, wie Sie die nächsten Schritte am besten planen.

Fachkraft einstellen​

Wenn Sie die passende Person für Ihr Unternehmen identifiziert haben, unterbreiten Sie der internationalen Fachkraft offiziell ein Jobangebot und legen Sie den genauen Starttermin fest. Erörtern Sie, ob ein Arbeitsvertrag in englischer Sprache von Vorteil wäre und gehen Sie die einzelnen Vertragsbedingungen durch. Es könnten sprachliche oder rechtliche Fragen auftauchen.

Bei der Vertragsunterzeichnung informieren Sie Ihre neue Fachkraft auch über zusätzliche rechtliche Belange, wie beispielsweise obligatorische Versicherungen und Steuerverpflichtungen in Deutschland, die in ihrem Herkunftsland möglicherweise anders gehandhabt werden. Eine dauerhafte Kontaktperson für etwaige Rückfragen kann sehr unterstützend wirken. Wie Sie Ihre Fachkraft bei Behördenangelegenheiten und rechtlichen Fragen begleiten können, wird hier erläutert.

Beachten Sie

Eine Fachkraft aus einem Land außerhalb der EU kann den Arbeitsvertrag (mit Vorbehalt) unterzeichnen, auch ohne bereits über ein gültiges Visum zu verfügen. Oft ist der Arbeitsvertrag sogar eine notwendige Bedingung für die Ausstellung eines Arbeitsvisums und muss normalerweise bei der zuständigen deutschen Botschaft oder Ausländerbehörde eingereicht werden. In Ihrem Arbeitsvertrag können Sie festhalten, dass er erst Gültigkeit erlangt, wenn ein gültiges Visum erteilt worden ist.