Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann den bürokratischen Prozess von der Zustimmung der Fachkraft bis zum ersten Arbeitstag erheblich reduzieren. Informieren Sie sich darüber, welche Schritte Sie dafür durchlaufen müssen.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Wenn Sie sich für die Einstellung einer internationalen Fachkraft entschieden haben und das Verfahren zur Visumserteilung beschleunigen möchten, können in einigen Ländern aufgrund zunehmender Antragszahlen Engpässe bei der Terminvergabe und Visaerteilung in deutschen Botschaften auftreten. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß § 81a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist darauf ausgelegt, hier Abhilfe zu schaffen. Wichtige Schritte in diesem Prozess umfassen:
Bevollmächtigung des Arbeitgebers
Für die Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ist eine Vollmacht Ihrer zukünftigen Fachkraft erforderlich. Zusätzlich sind im Verlauf des Verfahrens weitere Unterlagen notwendig, darunter:
- Eine Kopie des Reisepasses
- Belege über die beruflichen Qualifikationen
Tipp
Klären Sie Ihre Fachkraft über die erforderlichen Dokumente auf und planen Sie den Versand dieser Unterlagen im Voraus.
Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren stellen Sie bei der Ausländerbehörde, üblicherweise der „zentralen Ausländerbehörde“ Ihres Bundeslandes, an. Sollte keine zentrale Kontaktstelle vorhanden sein, wenden Sie sich an die örtliche Ausländerbehörde für ein Beratungsgespräch.

Abschluss einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Ausländerbehörde
Wenn Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Ihre ausländische Fachkraft in Anspruch nehmen möchten, wird zwischen Ihnen und der Ausländerbehörde eine Vereinbarung getroffen. Diese umfasst Ihre Pflichten als Arbeitgeber, die Verpflichtungen der Fachkraft sowie die der beteiligten Behörden, zu denen die Ausländerbehörde, die Bundesagentur für Arbeit (BA), Anerkennungsstellen und deutsche Auslandsvertretungen zählen. Zusätzlich wird Ihnen ein Überblick über den Verfahrensablauf gegeben, einschließlich der beteiligten Parteien, erforderlichen Nachweise und einzuhaltenden Fristen.
Für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wird bei Abschluss der Vereinbarung mit der Ausländerbehörde eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 411,00 EUR fällig.
Anerkennung der ausländischen Qualifikation
Die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Abschluss ist meist eine Grundvoraussetzung für die Visaerteilung an Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern. Das Verfahren zur Anerkennung oder Überprüfung der Gleichwertigkeit dieser Qualifikationen wird von der Ausländerbehörde in Gang gesetzt.
Die für die Anerkennung verantwortlichen Stellen sind angehalten, innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen eine Entscheidung zu treffen. Sollten Unterlagen fehlen, informiert die Ausländerbehörde den Arbeitgeber unverzüglich, damit die erforderlichen Dokumente nachgereicht werden können.
Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit
Zusätzlich zur Anerkennung der beruflichen Qualifikation ist auch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur geplanten Beschäftigung notwendig. Das weitere Vorgehen im beschleunigten Fachkräfteverfahren hängt vom Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung ab. Soll das Verfahren fortgesetzt werden, wird die Ausländerbehörde die Zustimmung der BA einholen. Die BA überprüft dann, ob die Arbeitsbedingungen den tariflich vereinbarten oder den in der Region üblichen Bedingungen entsprechen. Erteilt die BA innerhalb einer Woche keine Rückmeldung, gilt die Zustimmung automatisch als gegeben.
Erteilung der Vorabzustimmung für den Visumantrag
Sobald alle Bedingungen erfüllt sind, einschließlich der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Anerkennung der ausländischen Qualifikation und gegebenenfalls der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis, stellt die Ausländerbehörde eine sogenannte „Vorabzustimmung zum Visum“ aus. Diese wird Ihnen ausgehändigt, damit Sie sie an die Fachkraft im Ausland weiterleiten können.
Visumantragstellung im Ausland
Die internationale Fachkraft muss die Vorabzustimmung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorlegen, um einen beschleunigten Termin für die Visumsbeantragung zu erhalten. Dieser Termin muss innerhalb von drei Wochen nach Vorlage erfolgen. Nachdem der Visumantrag am vereinbarten Termin vollständig eingereicht wurde, wird innerhalb von weiteren drei Wochen über den Antrag entschieden.
Beachten Sie
Die Anwendung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens sichert nicht zwangsläufig die Ausstellung eines Visums durch die deutsche Auslandsvertretung. Sollte keine Vorabzustimmung zum Visum erteilt werden oder das Visum durch die Auslandsvertretung letztendlich abgelehnt werden, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung der bereits entrichteten Gebühr.