Unternehmensinterner Transfer (ICT Karte)
Ihre Firma oder Ihr Konzern verfügt über eine Niederlassung außerhalb der Europäischen Union und Sie planen, Mitarbeiter temporär nach Deutschland zu versetzen? Dies lässt sich durch die Nutzung der ICT-Karte realisieren.
Unternehmensinterner Transfer (ICT Karte)
Die ICT-Richtlinie, eingeführt im Jahr 2017 als Teil des deutschen Aufenthaltsgesetzes, legt die Kriterien für die Einreise und den Aufenthalt von intern versetzten Mitarbeitern fest. Mit der ICT-Karte können leitende Angestellte, Experten oder Auszubildende für einen bestimmten Zeitraum in einer deutschen Filiale arbeiten. Um eine ICT-Karte zu beantragen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein, die auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angegeben sind.

Die ICT-Karte wird an Angestellte, leitende Mitarbeiter oder Fachkräfte für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren vergeben. Für Trainees ist die Laufzeit auf höchstens 1 Jahr limitiert.