Studierende aus dem Ausland
Internationale Studierende, die in Deutschland ihr Studium abschließen, stellen eine bedeutende Bereicherung für Ihr Unternehmen dar. Informationen darüber, wie Sie diese Studierenden bereits während ihres Studiums in Ihrem Unternehmen einsetzen und integrieren können, finden Sie hier.
Studierende aus dem Ausland
Ausländische Studierende an deutschen Universitäten bieten ein besonderes Potenzial für den Arbeitsmarkt. Ihr Vorteil liegt nicht nur in ihrer fachlichen Kompetenz, sondern auch darin, dass sie in der Regel bereits mit den kulturellen Gegebenheiten Deutschlands und der deutschen Sprache vertraut sind. Zudem ermöglicht die Rekrutierung von internationalen Studierenden eine Zeitersparnis, da diese bereits vor Ort in Deutschland sind.
Beschäftigung von ausländischen Studierenden während des Studiums
Studenten aus Nicht-EU-Staaten mit einer Studien-Aufenthaltsgenehmigung nach § 16b AufenthG können jährlich bis zu 140 ganze oder 280 halbe Tage ohne die Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit arbeiten. Dabei gilt:
- Arbeitszeiten von bis zu vier Stunden werden als ein halber Arbeitstag angesehen, während längere Arbeitszeiten als ein ganzer Arbeitstag zählen.
- Studierende aus Nicht-EU-Ländern dürfen, ähnlich wie ihre Kommilitonen aus EU-/EWR-Staaten, der Schweiz sowie deutsche Studierende, während der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden wöchentlich arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit ist eine uneingeschränkte Erwerbstätigkeit erlaubt.
Für studentenspezifische Tätigkeiten, beispielsweise Hilfsarbeiten an Universitäten oder Beschäftigungen, die in direktem Bezug zum Studium stehen, gibt es keine zeitlichen Beschränkungen. Solche Tätigkeiten dürfen ohne zeitliche Begrenzung ausgeführt werden.

Internationalen Studierenden aus Drittstaaten eröffnen sich gemäß § 16b Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) während und bereits vor dem Abschluss ihres Studiums in Deutschland verschiedene Perspektiven:
- Arbeiten als Fachkraft: Unter bestimmten Bedingungen können Studierende bereits während ihres Studiums ein Jobangebot als Fachkraft annehmen, was zu einem Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Beschäftigung führt, ohne dass das Studium abgeschlossen sein muss. Entscheidend ist, dass die Beschäftigung nicht nur vorübergehend ist. Detaillierte Informationen hierzu sind bei der zuständigen Ausländerbehörde erhältlich.
- Ausbildung statt Studium: Es besteht die Option, sich für eine qualifizierte Berufsausbildung zu entscheiden statt weiter zu studieren. Dafür ist ein Wechsel der Aufenthaltserlaubnis notwendig. Die Erlaubnis, eine Berufsausbildung zu beginnen, erfordert eine Überprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Erfüllen spezieller Voraussetzungen. Umfassende Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Beschäftigung nach erfolgreichem Studium in Deutschland
Anschließend an das Studium in Deutschland können ausländische Absolventen und Absolventinnen direkt eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen. Für die Arbeitsplatzsuche in Deutschland erhalten sie in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, die bis zu 18 Monate gültig ist.