Drittstaatsangehörige im Rahmen der Anpassungsqualifizierung

Fachkräfte mit im Ausland erworbenen Qualifikationen, die in Deutschland nicht gänzlich anerkannt sind, dürfen für eine Anpassungsqualifizierung in Ihr Unternehmen nach Deutschland kommen. Erfahren Sie hier, welche Maßnahmen dafür erforderlich sind.

Drittstaatsangehörige im Rahmen der Anpassungsqualifizierung

Mit einem Aufenthaltstitel zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen können Sie potenzielle Fachkräfte mit noch nicht vollständig anerkannten ausländischen Qualifikationen aus dem Ausland rekrutieren. Dies ermöglicht es Ihnen, diese Fachkräfte in Deutschland weiterzuqualifizieren und langfristig in Ihr Unternehmen zu integrieren.

Anpassungsqualifizierung in Deutschland

Wenn die anerkennende Behörde entscheidet, dass für die volle Anerkennung eines ausländischen Abschlusses eine Zusatzqualifikation nötig ist, kann die Fachkraft dafür ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung für bis zu 18 Monate nach § 16d AufenthG in Deutschland beantragen. Solch eine Zusatzqualifikation könnte eine betriebliche Tätigkeit im Rahmen eines Anpassungslehrgangs oder ein Sprachkurs sein.

Während dieser Weiterbildungsphase ist es der Fachkraft erlaubt, ohne zeitliche Begrenzung einer Arbeit nachzugehen, die ihrem angestrebten Berufsfeld entspricht.

Tipp

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