Nach dem neuen Gesetz können Personen, die einen Abschluss von einer zweijährigen Schule haben und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung besitzen, nach Deutschland migrieren, ohne einen Antrag auf Anerkennung stellen zu müssen. Es reicht aus, wenn diese Personen lediglich eine Anfrage bei der Anerkennungsstelle einreichen, und sie müssen nicht auf das Ergebnis ihrer Anfrage warten, um sich in Deutschland niederzulassen.

Jedoch deckt diese Regelung nur bestimmte Arten von Ausbildungen ab. Kurzzeitige Bildungsangebote wie Zertifikatsprogramme und Universitätskurse sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Die Ausnahme von der Anerkennungspflicht umfasst Personen mit Abschlüssen wie Lehrlingsausbildungsdiplomen, Berufsschuldiplomen, Fachhochschuldiplomen, Bachelor- und Masterabschlüssen.

Zu den Berufen, die eine Anerkennung erfordern, gehören Bereiche wie das Gesundheitswesen, Medizin, Recht, Bildung und Veterinärmedizin. Für diese Berufe werden weiterhin Anerkennungsanträge erforderlich sein, allerdings wird für die beantragten Anerkennungen mindestens ein B2-Niveau der deutschen Sprache vorausgesetzt.