IT-Fachkräfte mit berufspraktischen Kenntnissen

Für die Anwerbung von IT-Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten bestehen vereinfachte Bestimmungen. Es ist möglich, sie auch ohne eine formale Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen zu beschäftigen. Informieren Sie sich hier über die verschiedenen Optionen, die Ihnen zur Verfügung stehen.

IT-Fachkräfte mit berufspraktischen Kenntnissen

Um IT-Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern anzuziehen, bestehen vereinfachte Bedingungen, selbst wenn sie keine formelle berufliche Anerkennung oder keinen entsprechenden Hochschulabschluss in Informatik vorweisen können. Hier erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten:

  • IT-Experten, die in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre relevante Berufserfahrung gesammelt haben, können eine Arbeitsgenehmigung erhalten, ohne einen beruflichen oder akademischen Abschluss nachweisen zu müssen, sofern sie ein bestimmtes Mindestgehalt erreichen oder unter tarifvertraglichen Bedingungen beschäftigt sind (gemäß § 6 BeschV).
  • IT-Spezialisten und leitende Angestellte können ebenfalls basierend auf ihrer Berufserfahrung eine Blaue Karte EU gemäß §18g Absatz 2 AufenthG erhalten, ohne eine formale akademische Qualifikation nachzuweisen. Auch in diesem Fall müssen bestimmte Gehaltsschwellen erfüllt sein.

Gut zu wissen

Wenn die Kandidatinnen und Kandidaten aus Nicht-EU-Staaten über einen in Deutschland anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss im Bereich der Informationstechnologie verfügen, unterliegen sie den aufenthaltsrechtlichen Bedingungen für die Blaue Karte EU oder das Fachkräftevisum.