Praktikanten aus dem Ausland

Gestatten Sie internationalen Studierenden, ihr obligatorisches Praktikum in Ihrer Firma oder Einrichtung zu absolvieren. Die zugehörigen Angaben zu Visumsbestimmungen und Aufenthaltsregelungen können Sie an dieser Stelle einsehen.

Praktikanten aus dem Ausland

Beabsichtigen Sie, ausländischen Studierenden die Chance zu geben, ein Praktikum in Ihrer Firma oder Ihrem Betrieb zu machen? Dies ist unter der Bedingung machbar, dass die Anforderungen bezüglich Visa und Aufenthaltsgenehmigung erfüllt werden.

Falls die Praktikanten aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen, dürfen sie ohne zusätzliche Beschränkungen tätig sein. Für sie gelten dieselben Bestimmungen des Arbeitsrechts wie für inländische Praktikanten.

Sollten Studierende aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland kommen wollen, um ein studienrelevantes Praktikum zu leisten, wird normalerweise eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt. Durch eine Aufenthaltserlaubnis für den Praktikumszweck dürfen beispielsweise Nicht-EU-Bürger als Praktikanten für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten angestellt werden, ohne dass eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit notwendig ist.