Visum zur Aufnahme einer Berufsausbildung
Beabsichtigen Sie, einen ausländischen Auszubildenden in Ihrem Unternehmen zu beschäftigen? Stellen Sie sicher, ob ein Visum für die Berufsausbildung für die Einreise erforderlich ist und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen.
Visum zur Aufnahme einer Berufsausbildung
Sie suchen nach einem Auszubildenden, können jedoch keinen passenden Bewerber finden? Die duale Ausbildung in Deutschland ist international hoch angesehen, was das Interesse von jungen Leuten aus dem Ausland, insbesondere aus EU-Ländern, an einer Ausbildung in Deutschland stark steigert. Informationen darüber, wie Sie erfolgreich Auszubildende aus Europa rekrutieren können, finden Sie beispielsweise auf den Webseiten des Kompetenzzentrums für die Sicherung von Fachkräften.
Es ist ebenfalls möglich, Auszubildende aus Nicht-EU-Ländern anzuziehen und ihnen berufliche Entwicklungsmöglichkeiten in Deutschland zu eröffnen. Falls die Auszubildenden aus einem Land außerhalb der EU kommen, ist ein „Visum zur Berufsausbildung in Deutschland“ erforderlich.

Visum zur Einreise und Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung
Wenn Sie als Unternehmen einem Nicht-EU-Bürger bereits einen Ausbildungsplatz fest zugesichert haben, kann dieser mit einem Visum zum Zweck der Ausbildung nach Deutschland kommen und unmittelbar mit der Ausbildung beginnen. Eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass der Auszubildende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) besitzt. Es besteht die Möglichkeit, auf den Nachweis der Deutschkenntnisse zu verzichten, sofern der Ausbildungsbetrieb bestätigt, dass die Sprachfähigkeiten für die Ausbildung ausreichen (gemäß § 16a Abs. 1 und 3 des Aufenthaltsgesetzes). Mit der erteilten Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Berufsausbildung ist es dem Auszubildenden gestattet, bis zu 20 Stunden pro Woche einer Nebentätigkeit nachzugehen, vorausgesetzt, diese steht nicht in direktem Zusammenhang mit der Ausbildung.
Beachten Sie
Im Rahmen des Visumverfahrens für eine betriebliche Berufsausbildung wird üblicherweise die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingeholt. Dabei wird unter anderem geprüft, ob der ausländische Auszubildende unter denselben Bedingungen wie deutsche Auszubildende angestellt wird.
Tipp
Wenn Ihre neuen Auszubildenden zügig einreisen sollen und dafür ein Einreisevisum benötigen, besteht die Möglichkeit, das Visumverfahren gegen eine Gebühr von 411,00 EUR zu beschleunigen. Informieren Sie sich weiter über das beschleunigte Fachkräfteverfahren.
Personen aus Nicht-EU-Staaten, die an einer Ausbildung interessiert sind, können auch nach Deutschland kommen, um einen Ausbildungsplatz zu suchen. Während ihres Aufenthalts ist es ihnen erlaubt, bis zu zwei Wochen lang in einem Betrieb eine Probebeschäftigung zu absolvieren. Sollte daraus ein Ausbildungsverhältnis entstehen, muss die betreffende Person bei der für sie zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Ausbildung beantragen.