Einreise & Beschäftigung
Ihr Fachpersonal könnte für die Einreise ein Visum benötigen. Entdecken Sie die unterschiedlichen Möglichkeiten, die je nach Zielgruppe verfügbar sind, und die jeweiligen Anforderungen, die erfüllt werden müssen.

Visumpflicht und Arbeitgeberpflichten
Die Vorschriften für die Anstellung von Mitarbeitern aus dem Ausland umfassen Visumverpflichtungen sowie Anforderungen an den Arbeitgeber. Erfahren Sie mehr über die geltenden Bedingungen und die einzuhaltenen Richtlinien.
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Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Das beschleunigte Verfahren für Fachkräfte bietet die Möglichkeit, die Einreise Ihrer Fachkraft zu beschleunigen, damit sie möglichst schnell in Ihrem Unternehmen tätig werden kann. Informationen zum Ablauf dieses Verfahrens sind hier verfügbar.
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Beschäftigung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft
Wenn Sie zügig Mitarbeiter aus Nicht-EU-Staaten einstellen möchten und bereit sind, sie im Prozess der Anerkennung ihrer Qualifikationen zu unterstützen, sollten Sie erwägen, ob eine Anerkennungspartnerschaft für Sie infrage kommt.
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Visum für die Arbeitsaufnahme
Je nach Herkunftsland Ihrer neuen Fachkraft kann es erforderlich sein, ein Visum zur Arbeitsaufnahme in Deutschland zu beantragen. Erfahren Sie hier, welches Visum benötigt wird und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
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Visum zur Aufnahme einer Berufsausbildung
Angehenden internationalen Auszubildenden wird durch das Visum zur Berufsausbildung die Möglichkeit geboten, in Deutschland Karrieremöglichkeiten zu erschließen. Informieren Sie sich hier über die dafür relevanten Bestimmungen.
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Arbeitsmarktzulassung bestimmter Personengruppen
Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt hängt von der Personengruppe ab und unterliegt spezifischen Anforderungen. Informieren Sie sich über relevante Bedingungen für Ihre Fachkraft.
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Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
In bestimmten Fällen ist vor Arbeitsantritt Ihrer Fachkraft in Ihrem Unternehmen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Informationen darüber, wann und auf welche Weise diese Zustimmung eingeholt wird, können Sie hier nachlesen.