Anerkennungsverfahren
Das Verfahren zur Anerkennung und die zuständigen Stellen werden hier erläutert, einschließlich aller wichtigen Informationen und Kontaktpersonen.
Anerkennungsverfahren
Die Bewertung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Abschlusses mit einem deutschen Referenzberuf kann unterschiedliche Resultate nach sich ziehen:
Wenn die ausländische Ausbildung weitgehend der deutschen Ausbildung entspricht, wird eine Bescheinigung über volle Gleichwertigkeit ausgestellt. Bei nur teilweiser Übereinstimmung kann eine Bescheinigung über teilweise Gleichwertigkeit erteilt werden, wobei die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf aufgeführt werden, um gezielte Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen. Dies wird als „Defizitbescheid“ bezeichnet. In reglementierten Berufen legen die zuständigen Stellen konkrete Anpassungsmaßnahmen fest.
Das Anerkennungsverfahren dauert bis zu drei Monate, beginnend mit dem Tag, an dem alle erforderlichen Unterlagen eingegangen sind. Es fallen Gebühren an, die sich nach den Gebührenordnungen der jeweils zuständigen Stellen richten. Detaillierte Informationen zu den Kosten der Gleichwertigkeitsprüfung sind auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“ abrufbar. Personen, die finanziell eingeschränkt sind, insbesondere Beschäftigte, die unterhalb ihrer Qualifikationsebene arbeiten, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Kosten des Anerkennungsverfahrens zu stellen.
Infobox
Um ausländische Berufsqualifikationen zu bewerten, kann unter bestimmten Umständen die Durchführung einer Qualifikationsanalyse (QA) erforderlich sein. Dies gilt beispielsweise, wenn erforderliche Dokumente fehlen oder unvollständig sind. Die Entscheidung, ob eine Qualifikationsanalyse angewendet wird, trifft die jeweils zuständige Anerkennungsstelle.

Zuständige Stellen
Der Anerkennungs-Finder auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“ unterstützt bei der Suche nach der zuständigen Stelle für das Anerkennungsverfahren. Abhängig von der Berufskategorie können unterschiedliche Institutionen für die berufliche Anerkennung verantwortlich sein:
- Für alle handwerklichen Berufe sind die Handwerkskammern (HWK) zuständig.
- Für alle Berufsabschlüsse im Bereich der Industrie- und Handelskammern (IHK) sind die IHK FOSA [Foreign Skills Approval] sowie die IHKs in Hannover, Braunschweig und Wuppertal-Solingen-Remscheid verantwortlich.
- Für Berufsabschlüsse im Bereich der Landwirtschaft sind die Landwirtschaftskammern zuständig.
- Für Berufsabschlüsse im Bereich der freien Berufe wenden Sie sich an die Kammern und Verbände der freien Berufe.
- Für andere reglementierte Berufe sind die jeweiligen Landesbehörden verantwortlich.
Tipp
Unterstützen Sie Ihre zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Anerkennungsprozess, indem Sie den Kontakt zur zuständigen Behörde herstellen, auf erforderliche Unterlagen hinweisen und gegebenenfalls die Verfahrenskosten übernehmen.