Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Eine offizielle Anerkennung von Qualifikationen erleichtert Ihnen das Verständnis der Fähigkeiten, die Ihr neuer Mitarbeiter besitzt.

Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Es ist essenziell für Ihr Unternehmen, die Fähigkeiten und Kompetenzen internationaler Kandidatinnen und Kandidaten zu verstehen und einzuschätzen. Dabei bieten Kammern und Behörden Unterstützung, indem sie helfen, akademische oder berufliche Abschlüsse zu evaluieren und diese mit den Qualifikationen deutscher Arbeitnehmer zu vergleichen.

Welche Gesetze gelten für welche Berufe?

Gemäß dem Bundesanerkennungsgesetz besitzt jede ausländische Fachkraft grundsätzlich das Recht auf ein Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit ihres beruflichen Abschlusses. Dies ist der Fall, wenn die Fachkraft einen ausländischen Berufsabschluss hat und plant, in Deutschland einer Beschäftigung nachzugehen.

Wenn der Beruf, mit dem der ausländische Abschluss verglichen werden soll, auf Bundesebene reguliert ist, wird die Gleichwertigkeitsprüfung gemäß dem Bundesanerkennungsgesetz durchgeführt. Dies betrifft sowohl nicht-reglementierte als auch reglementierte Berufe. Die meisten reglementierten Berufe, wie zum Beispiel Ärzte oder Apotheker, unterliegen spezifischen Berufsgesetzen, die auch Sonderregelungen für Bürgerinnen und Bürger der EU- und EWR-Staaten beinhalten.

Bei Berufen, die unter die Zuständigkeit der Bundesländer fallen, wie beispielsweise Architekten, Lehrer und Erzieher, kommen die jeweiligen Landesanerkennungsgesetze zur Anwendung.

Das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ stellt Firmen spezifische Unterstützungen, Kommunikationsmöglichkeiten und Vernetzungsoptionen bezüglich der Berufsanerkennung zur Verfügung. Für Handwerksunternehmen dient das Projektbüro der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e.V. (ZWH) in Düsseldorf als Anlaufstelle. Industrie- und Handelsunternehmen können sich an das Projektbüro der DIHK Service GmbH in Berlin wenden.

Für akademische Qualifikationen, die nicht als Voraussetzung für die Ausübung eines reglementierten Berufs dienen (wie etwa bei Ökonomen oder Informatikern), kommen unterschiedliche Regelungen zur Anwendung. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) trägt die Verantwortung für die „Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen“.

Um eine verbesserte Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen zu ermöglichen, bietet das BQ-Portal umfangreiche Länder- und Berufsprofile an.

Vorteile der Anerkennung für Unternehmen

Die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses ist ausschließlich bei reglementierten Berufen, wie beispielsweise in medizinischen Berufsfeldern, eine notwendige Bedingung, um die jeweilige berufliche Tätigkeit ausüben zu können.

Bei nicht-reglementierten Berufen, unter die der Großteil der etwa 330 Ausbildungsberufe im dualen System fällt, ist ein Anerkennungsverfahren nicht obligatorisch. Dennoch kann es zur Transparenz beitragen und hilft, die beruflichen Fähigkeiten genauer zu bewerten. Dies ermöglicht wiederum eine zielgerichtete Festlegung des Weiterbildungs- oder Nachqualifizierungsbedarfs.

Bemühen Sie sich, Kandidatinnen und Kandidaten nicht ausschließlich auf Basis formaler Qualifikationen oder Zertifikate zu bewerten. Ziehen Sie stattdessen auch zusätzliche Fähigkeiten in Betracht, die beispielsweise durch Lebens- und Berufserfahrung erworben wurden.

Beachten Sie

Für Personen aus Nicht-EU-Staaten ist die Anerkennung der vollen Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Berufsqualifikation (Berufsausbildung) eine wesentliche Bedingung für die Visumserteilung, unabhängig davon, ob sie in einem reglementierten oder nicht-reglementierten Beruf tätig sein werden.